Schlüsselzahl 196: Mit Klasse B und der gesetzlichen Fahrerschulung darfst du 125er-Motorräder fahren, ganz ohne erneute Prüfung.
Die B196-Bescheinigung ist die unkomplizierte Möglichkeit für Auto-Fahrer, auf eine 125er umzusteigen, ohne eine neue Führerscheinprüfung abzulegen. Es handelt sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse, sondern um die Schlüsselzahl 196, die der Klasse B untergeordnet ist.
Was darfst du fahren? Nach der Schulung Leichtkrafträder der Klasse A1, also bis 125 ccm und 11 kW. Die Berechtigung gilt in Deutschland.
Voraussetzungen: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung absolvieren. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.
Ablauf: Die Fahrerschulung besteht aus theoretischen und praktischen Einheiten auf einer 125er. Eine Prüfung gibt es nicht. Nach erfolgreicher Schulung trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 ein. Geübt wird bei uns auf der Honda CB125R, der Honda Dax 125 und der Honda Monkey 125.
Besonderheiten: Für viele im Bremer Westen ist die B196 der entspannte Weg zum Roller- und 125er-Fahren für den Arbeitsweg, ohne den Aufwand einer kompletten Motorradausbildung.
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